Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Musik- und Bergstadt Sondershausen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.schlossmuseum-sondershausen.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Schlossmuseum Sondershausen
Schloss 1
99706 Sondershausen
https://www.schlossmuseum-sondershausen.de/barriere-melden.html
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Evaluationsmethode
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573 811 741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.11.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.11.2020 überprüft.